Allgemeine Geschäftsbedingungen für Entwicklungsdienstleistungen

Diese Bedingungen gelten für Entwicklungsdienstleistungen, die vom Ingenieurbüro Dipl.-Ing Nils Springob, nicai-systems, im folgenden nicai-systems, erbracht werden.

  1. Angebote
    Angebote sind unverbindlich, soweit nicht alle zur Auftragserfüllung vorliegenden Informationen seitens des Kunden vorliegen.

  2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, nicai-systems zu unterstützen und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen. Insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

  3. Geheimhaltung
    Alle als geheimhaltungsbedürftig erklärten Informationen technischer oder geschäftlicher Art werden während der Dauer und nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht. Für den Auftraggeber gilt gegenüber nicai-systems eine entsprechende Verpflichtung.

  4. Vergütung
    Die Leistungen werden je nach vertraglicher Festsetzung nach Festpreis oder nach Zeitaufwand vergütet. Festpreise und vereinbarte Stundensätze verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Alle Zahlungen sind als à konto Zahlungen zu leisten. Die Zahlungsfrist beträgt, wenn nicht gesondert vereinbart, 10 Werktage nach Rechnungsstellung.

  5. Haftung
    Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und ausgefallene Gewinne ist ausgeschlossen. Für fahrlässige Schäden wird die Haftung für den gesamten Auftrag auf 10% des Auftragswertes begrenzt. Dies gilt nur im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang. Die Haftung für Sachmängel wird auf 12 Monate begrenzt.

  6. Rechte am Ergebnis
    Der Auftraggeber erhält ein nichtausschließliches Nutzungsrecht an Schutzrechten, Urheberrechten und Know-how, die bei den im Auftrag durchgeführten Arbeiten entstehen. Ein ausschließliches Nutzungsrecht muss separat schriftlich vereinbart werden. Wird bei der Erfüllung des Auftrags auf schon vorhandenes Know-how von nicai-systems zurückgegriffen, so erhält der Auftraggeber auch hieran ein nichtausschließliches Nutzungsrecht.

  7. Allgemeines
    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.